![Wer sich als Freiberufler freiwillig arbeitslosversichert, darf einen wichtigen Termin nicht verpassen: Der Antrag muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden – besser spät als nie, funktioniert in dem Fall nicht. (Foto: Ingo Busch)](https://www.vdrj.de/wp-content/uploads/2021/01/Agentur-fuer-Arbeit_Foto-IngoBusch-20200530-IMG_8719-326x245.jpg)
Tipps & Tricks
Stichwort Arbeitslosenversicherung
Festangestellte sind pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung. Für Freiberufler gibt es das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Alle Infos auf einen Blick. […]
Festangestellte sind pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung. Für Freiberufler gibt es das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Alle Infos auf einen Blick. […]
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